Was im Konflikt keinen Platz findet
Über Erinnerung, Deutung und das epistemisch Abwesende in der Mediation
Prolog
Ich lebe in Linz, an der Donau. Vom 9. bis 13. September findet hier die Ars Electronica 2026 statt – damit beinahe vor meiner Haustüre. Für einige Tage wird die Stadt wieder zu einem Ort, an dem Kunst, Technologie und gesellschaftliche Fragen ineinandergreifen. Das diesjährige Festival steht unter dem Titel Negotiating Humanity.
Schon dieser Titel ist für jemanden, der sich mit Mediation beschäftigt, schwer zu übergehen.
Unter den vielen Arbeiten ist mir eine besonders nachgegangen: What the Record Forgot.
Drei leere Glasvitrinen stehen auf massiven Sockeln. Die kulturellen Objekte, um die es geht, sind nicht zu sehen. An ihre Stelle treten Klänge, Videos, digitale Repräsentationen und Erzählungen aus jenen Gemeinschaften, aus deren Lebenszusammenhängen sie stammen. Die Leere verweist dabei nicht einfach auf etwas Fehlendes. Sie lenkt den Blick darauf, was eine Sammlung bewahren und zugleich verlieren kann.
Denn ein Archiv enthält Vergangenheit nicht einfach. Es ordnet sie. Seine Kategorien, Beschreibungen und Formen der Dokumentation entscheiden mit darüber, was sichtbar bleibt. Was nicht aufgezeichnet wurde, was sich einer vorgesehenen Ordnung entzog oder wofür die Begriffe fehlten, kann aus dem überlieferten Wissen verschwinden, ohne deshalb je bedeutungslos gewesen zu sein.
What the Record Forgot stellt damit eine irritierend einfache Frage: Was hat die Aufzeichnung vergessen?
Diese Frage hat mich auf dem Heimweg entlang der Donau begleitet. Und irgendwann hat sie sich verschoben.
Was findet im Konflikt keinen Platz?
Der Konflikt kommt nicht allein
Konflikte erreichen eine Mediation nur selten unbeschrieben.
Ihnen gehen Gespräche voraus, E-Mails, Protokolle, Verträge, Entscheidungen, Erinnerungen und Erklärungsversuche. In Organisationen existieren Aktenvermerke, Sitzungsprotokolle, Organigramme und Zuständigkeitsregelungen. In Familien gibt es Geschichten darüber, wer immer Verantwortung übernommen hat, wer sich entzogen hat, wer bevorzugt wurde und wann etwas „eigentlich begonnen“ hat.
Manches davon ist schriftlich festgehalten. Anderes hat sich durch wiederholtes Erzählen zu einer scheinbar feststehenden Geschichte verdichtet.
Der Konflikt bringt seinen eigenen Akt mit.
Dieser Konfliktakt besteht nicht nur aus Papier. In ihm lagern auch Erinnerungen, Zuschreibungen, Erklärungen, Rollenbilder und vermeintliche Gewissheiten.
Doch dieser Akt ist nicht der Konflikt.
Er enthält, was gesagt, erinnert, dokumentiert und für relevant gehalten wurde. Er enthält nicht notwendig das Zögern vor einer Zustimmung, die Bedeutung eines Schweigens, die Ambivalenz einer Entscheidung, eine Loyalität, für die es keinen passenden Satz gab, oder eine Erfahrung, die erst Jahre später Worte findet.
Das ist zunächst nichts Problematisches. Jede Beschreibung reduziert. Kein Protokoll kann das gesamte Geschehen enthalten. Kein Vertrag bildet sämtliche Erwartungen seiner Parteien ab. Keine Erinnerung bewahrt jede Einzelheit. Kommunikation wäre unmöglich, wenn jede Beschreibung alles umfassen müsste.
Problematisch wird Reduktion dort, wo vergessen wird, dass sie Reduktion ist.
Dann wird aus einer Beschreibung dessen, was geschehen ist, allmählich das, was geschehen ist.
Wenn Beschreibungen zu Wirklichkeit werden
Konflikte haben eine besondere Fähigkeit, ihre eigenen Erzählungen zu stabilisieren.
„Seit sie die Leitung übernommen hat, kontrolliert sie alles.“
„Er konnte noch nie Verantwortung abgeben.“
„Mit ihr kann man nicht zusammenarbeiten.“
„Das Problem liegt eigentlich schon in der Generation davor.“
Solche Sätze enthalten Erfahrungen und Deutungen. Mit zunehmender Wiederholung können sie jedoch ihren vorläufigen Charakter verlieren. Sie werden zu Erklärungen, auf die weitere Beobachtungen aufbauen.
Wer einmal als kontrollierend gilt, dessen Nachfrage erscheint als neuer Beleg für Kontrolle. Wer als unzuverlässig beschrieben ist, dessen Verspätung bestätigt, was längst bekannt scheint. Neue Wahrnehmungen werden in eine bereits vorhandene Ordnung eingefügt.
So verdichtet sich der Konfliktakt.
Er dokumentiert nicht nur den Konflikt. Er beginnt, dessen weitere Wahrnehmung mitzuprägen.
Dabei geht es um mehr als die bekannte Feststellung, dass Menschen ein Geschehen unterschiedlich erleben. Entscheidend ist, dass nicht alle Beschreibungen denselben Status gewinnen.
Manche werden protokolliert, andere nicht.
Manche gelten als sachlich, andere als bloß emotional.
Manche gelangen in Personalakten, Schriftsätze oder Beschlüsse.
Andere bleiben Erinnerung.
Manche werden immer wieder erzählt, bis kaum mehr sichtbar ist, dass auch sie einmal als eine mögliche Beschreibung begonnen haben.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht allein, was Beteiligte über einen Konflikt wissen.
Sie lautet:
Wie ist aus Wahrnehmungen, Erinnerungen und Deutungen das geworden, was heute als Wissen über diesen Konflikt gilt?
Was in der Ordnung keinen Platz findet
Mediation arbeitet zunächst mit dem, was anwesend ist.
Mit Aussagen, Erinnerungen und Dokumenten. Mit Interessen, Erwartungen und Befürchtungen. Mit dem, was im Gespräch benannt werden kann.
Doch manches fehlt nicht einfach deshalb, weil es verschwiegen wurde.
Es hat bislang keinen Ort gefunden.
Eine Erfahrung ließ sich im damaligen Moment nicht formulieren. Eine Person verfügte nicht über die Sprache, um auszudrücken, was sie irritierte. Eine institutionelle Ordnung kannte für ihre Wahrnehmung keine Kategorie. Ein Einwand erschien im Verhältnis zu einer Entscheidung zu klein, um festgehalten zu werden. Jemand schwieg aus Loyalität. Eine andere Person verstand erst später, weshalb eine scheinbar nebensächliche Situation für sie so bedeutsam geworden war.
Dabei wäre es zu einfach, anzunehmen, unter der Oberfläche liege bereits eine vollständige Wahrheit, die Mediation nur freilegen müsse.
Menschen tragen nicht notwendig eine fertige Erklärung ihres Erlebens mit sich.
Manches Wissen gewinnt erst im Sprechen Gestalt.
Eine Erfahrung wird klarer, weil jemand nachfragt. Eine Bedeutung tritt hervor, weil sie nicht sofort übersetzt wird. Ein diffuser Eindruck bekommt Kontur, weil der Prozess Zeit lässt, bei ihm zu bleiben.
Das epistemisch Abwesende ist deshalb nicht bloß verborgenes Wissen.
Es bezeichnet auch das, was unter den bisherigen Bedingungen noch keine Form gewinnen konnte.
Mediation erschließt damit nicht einfach, was bisher geheim geblieben ist.
Sie kann Bedingungen schaffen, unter denen bislang Nichtartikulierbares artikulierbar wird.
Die Versuchung des Verstehens
Gerade darin liegt zugleich eine Gefahr.
Mediator sind darin geschult, zu strukturieren, zusammenzufassen, zu paraphrasieren und Äußerungen in anschlussfähige Sprache zu überführen. Das ist unverzichtbares Handwerk.
Doch jedes dieser Werkzeuge erzeugt ebenfalls einen Eintrag im Konfliktakt.
Eine Konfliktpartei sagt:
„Seit sie die Teamleitung übernommen hat, kontrolliert sie jeden meiner Schritte.“
Die Mediatorin antwortet:
„Sie wünschen sich also mehr Vertrauen und Eigenständigkeit.“
Das kann zutreffen.
Es kann aber auch um fachliche Zuständigkeit gehen. Um Anerkennung. Um einen Rollenwechsel. Um eine konkrete Entscheidung. Um die Art, wie Kritik geäußert wurde. Oder um etwas, das die betreffende Person selbst noch nicht bestimmt hat.
Wer zu schnell versteht, schließt einen Bedeutungsraum.
Aus einer Äußerung wird eine Übersetzung. Aus der Übersetzung kann eine Kategorie werden. Und die Kategorie findet Eingang in den neuen Konfliktakt.
Die professionelle Sprache der Mediation ist davor nicht geschützt.
Auch eine wohlmeinende Deutung kann etwas zum Verschwinden bringen.
Die epistemische Haltung der Mediator zeigt sich daher nicht darin, keine Hypothesen zu bilden. Ohne vorläufige Annahmen wäre Verstehen kaum möglich. Sie zeigt sich darin, den Unterschied zwischen eigener Deutung und dem Wissen der Beteiligten aufrechtzuerhalten.
Nicht:
„Sie brauchen mehr Vertrauen.“
Sondern:
„Wenn Sie von Kontrolle sprechen – was genau erleben Sie dann?“
Nicht:
„Sie wollen mehr Wertschätzung.“
Sondern:
„Was daran ist für Sie bedeutsam?“
Der Unterschied erscheint sprachlich gering.
Epistemisch ist er erheblich.
Die Macht, Wirklichkeit zu beschreiben
Damit berührt der Konfliktakt eine Machtfrage.
Macht zeigt sich nicht nur darin, wer Entscheidungen treffen, Ressourcen verteilen oder Sanktionen setzen kann.
Sie zeigt sich auch darin, wer die Möglichkeit besitzt, eine Beschreibung des Geschehens verbindlich werden zu lassen.
Eine Führungskraft verfügt häufig über andere Möglichkeiten der Dokumentation als eine Mitarbeiterin. Eine Behörde besitzt andere Kategorien als jene Person, deren Lebenssituation sie beschreibt. Ein Familienunternehmen hält Organbeschlüsse fest, nicht aber notwendigerweise jene Erwartungen und Loyalitäten, unter denen sie zustande gekommen sind.
Wer protokolliert, entscheidet mit darüber, was später erinnert werden kann.
Wer kategorisiert, entscheidet mit darüber, unter welchem Begriff etwas wiedergefunden wird.
Wer eine Sitzung leitet, beeinflusst, welche Fragen überhaupt zur Entscheidung gelangen.
Wer institutionelle Sprache beherrscht, kann Erfahrung leichter in jene Form übersetzen, die innerhalb des Systems als relevant gilt.
Diese Macht muss weder absichtlich ausgeübt noch missbräuchlich sein.
Gerade darin liegt ihre Bedeutung.
Ein Satz wie
„Mitarbeiter verweigert Zusammenarbeit“
und ein Satz wie
„Mitarbeiter widerspricht einer Veränderung seiner Zuständigkeit“
können auf dasselbe Geschehen Bezug nehmen.
Sie erzeugen dennoch unterschiedliche Anschlussmöglichkeiten.
Der erste Satz legt eine Eigenschaft oder ein Verhalten nahe.
Der zweite lenkt die Aufmerksamkeit auf eine Situation und deren Ordnung.
Beide Beschreibungen wählen aus. Beide setzen Unterschiede. Beide machen etwas sichtbar und lassen anderes zurücktreten.
Epistemische Macht besteht daher nicht notwendig darin, Unwahres als wahr durchzusetzen.
Sie liegt bereits in der Möglichkeit, zu bestimmen, welche Unterscheidungen für die weitere Beobachtung maßgeblich werden.
Auch Mediator besitzen diese Macht.
Sie bestimmen mit, welche Themen auf ein Flipchart gelangen. Sie wählen Formulierungen für Zusammenfassungen. Sie entscheiden, wann vertieft, wann verdichtet und wann weitergegangen wird. Durch Fragen markieren sie etwas als bedeutsam. Durch Nichtfragen lassen sie anderes zunächst liegen.
Neutralität kann deshalb nicht bedeuten, ohne Einfluss auf die Wissensordnung des Verfahrens zu bleiben.
Eine solche Position gibt es nicht.
Die professionelle Verantwortung liegt vielmehr darin, diesen eigenen Einfluss nicht mit epistemischer Autorität zu verwechseln.
Die Mediator darf strukturieren.
Sie sollte aber wissen, dass sie damit strukturiert.
Sie darf verdichten.
Sie sollte jedoch prüfen, ob die Verdichtung für die Beteiligten trägt.
Sie darf Hypothesen bilden.
Sie sollte ihnen nicht den Status von Wissen verleihen, bevor die Beteiligten selbst dazu Stellung genommen haben.
Wie der Gegenstand seine Gestalt erhält
Damit verändert sich auch die Gegenstandsklärung.
Sie fragt nicht nur:
Was ist geschehen?
Sie nimmt zugleich ernst, dass das Geschehen bereits beschrieben wurde.
Welche Begriffe prägen die bisherige Erzählung?
Welche Ereignisse wurden miteinander verbunden?
Welche Beschreibung hat sich durchgesetzt?
Was wird dadurch besonders sichtbar?
Und was findet darin kaum noch Platz?
Gegenstandsklärung übernimmt den vorgefundenen Konfliktgegenstand deshalb nicht einfach als etwas bereits Gegebenes.
Sie untersucht auch, wie dieser Gegenstand seine gegenwärtige Gestalt erhalten hat.
An manchen Stellen verändert sich dabei die Art des Beobachtens selbst.
Dann wird nicht nur ein Geschehen beobachtet, sondern es wird beobachtet, wie ein Beobachter dieses Geschehen beobachtet: welche Unterscheidungen er verwendet, worauf er seine Aufmerksamkeit richtet und was unter diesen Unterscheidungen unsichtbar bleibt.
Im Sinne von Heinz von Foerster und Niklas Luhmann lässt sich hier von Beobachtung zweiter Ordnung sprechen.
Wichtig ist dabei jedoch die Trennung der Ebenen.
Beobachtung erster und zweiter Ordnung bezeichnet keine Abfolge von Phasen eines Mediationsverfahrens. Sie beschreibt die Struktur des Beobachtens.
Davon zu unterscheiden sind die unterschiedlichen Operationslogiken, die ein Mediationsprozess durchläuft: die Klärung eines Gegenstands, die reflexive Selbstklärung, der dialogische Bezug aufeinander und die gemeinsame Gestaltung künftigen Handelns.
Beobachtung zweiter Ordnung kann in unterschiedlichen dieser Bewegungen auftreten.
Wenn eine Person fragt, weshalb sie ein bestimmtes Verhalten des anderen zuverlässig als Zurückweisung wahrnimmt, kann das ebenso eine Beobachtung des eigenen Beobachtens eröffnen wie die gemeinsame Untersuchung einer seit Jahren dominierenden Konfliktbeschreibung.
Die Ebenen berühren einander.
Sie sind aber nicht identisch.
Arbeit am epistemisch Abwesenden
Mediation bewegt sich damit an einer eigentümlichen Grenze.
Sie kann nicht wissen, was fehlt.
Wüsste sie es bereits, wäre es nicht epistemisch abwesend.
Sie kann ebenso wenig garantieren, dass alles Relevante zur Sprache kommt. Jede Mediation bleibt selektiv. Jede Verständigung lässt anderes ungesagt.
Ihre Aufgabe liegt daher nicht in Vollständigkeit.
Sie liegt in der Offenhaltung von Erkenntnismöglichkeiten.
Das bedeutet nicht Beliebigkeit.
Es verlangt vielmehr Genauigkeit darin, wann eine Beschreibung von den Beteiligten selbst stammt und wann sie im Verfahren erzeugt wird. Es verlangt Aufmerksamkeit dafür, welche Erfahrungen leicht Anschluss finden und welche erst einen sprachlichen oder sozialen Ort benötigen. Und es verlangt die Bereitschaft, eine scheinbar geklärte Bedeutung wieder zu öffnen, wenn sie für eine beteiligte Person nicht trägt.
Mediation wird damit auch zu einer Arbeit an den Bedingungen des Wissens.
Nicht, weil sie Wahrheit herstellen könnte.
Sondern weil sie verhindern kann, dass bestehende Gewissheiten zu früh den Raum schließen.
Der Begriff epistemic repair, der unter anderem in Auseinandersetzungen mit historisch beschädigten oder ausgeschlossenen Wissensordnungen verwendet wird, weist auf diese Dimension hin. Für Mediation ist dieser Gedanke anschlussfähig, solange daraus kein Reparaturversprechen wird.
Mediator wissen nicht, was der richtige epistemische Zustand eines Konflikts wäre.
Sie verfügen über keinen privilegierten Standpunkt, von dem aus sie bestimmen könnten, welche Erzählung wiederhergestellt werden muss.
Ihr Beitrag ist bescheidener.
Und gerade darin anspruchsvoll:
Sie können Bedingungen schaffen, unter denen Gewissheiten wieder als Beschreibungen erkennbar werden und bisher Abwesendes Bedeutung gewinnen kann.
Wenn wieder geschrieben wird
Am Ende vieler Mediationen steht erneut ein Text.
Eine Vereinbarung.
Ein Protokoll.
Eine Rollenbeschreibung.
Eine Governance-Regel.
Eine Entscheidung darüber, wie künftig gehandelt werden soll.
Auch dieser Text reduziert.
Auch er wird Teil des Konfliktakts – oder beginnt bereits einen neuen.
Damit kehrt das Problem in veränderter Form zurück.
Eine Vereinbarung kann nicht sämtliche Erfahrungen, Ambivalenzen und Bedeutungen bewahren, die im Verlauf einer Mediation sichtbar geworden sind. Wollte sie dies, verlöre sie ihre Funktion als Orientierung für künftiges Handeln.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob erneut reduziert wird.
Reduktion ist unvermeidbar.
Entscheidend ist, wie reduziert wird und welchen Geltungsanspruch die daraus entstehende Setzung erhebt.
Eine verantwortbare Vereinbarung behauptet nicht, die Wahrheit über den vergangenen Konflikt festzuschreiben.
Sie hält fest, worauf die Beteiligten ihr weiteres Handeln gründen wollen.
Das ist etwas anderes.
Sie ist keine abschließende Beschreibung dessen, was war.
Sie ist eine verantwortete Setzung für das, was folgen soll.
Gerade deshalb braucht Gestaltung eine Rückbindung an das, was im Prozess sichtbar geworden ist.
Nicht alles muss Eingang in den Text finden.
Aber die Gestaltung sollte nicht erneut genau das verdrängen, was im Verlauf der Mediation erst mühsam einen Platz gefunden hat.
Das unvollständige Archiv
Von What the Record Forgot ist mir deshalb weniger eine Antwort geblieben als ein Bild.
Die leeren Vitrinen behaupten nicht, das Fehlende ersetzen zu können. Sie lassen sichtbar werden, dass etwas nicht anwesend ist – und dass auch diese Abwesenheit Bedeutung besitzt.
Für Mediation liegt darin eine produktive Irritation.
Nicht jede Leerstelle muss geschlossen werden.
Nicht jede Ambivalenz braucht eine abschließende Deutung.
Nicht jede Erfahrung muss in eine gemeinsame Geschichte überführt werden.
Auch nach einer gelungenen Mediation bleibt der Konfliktakt unvollständig.
Das ist kein Mangel des Verfahrens.
Problematisch wäre vielmehr der Anspruch, er könne vollständig werden.
Mediation vervollständigt den Konfliktakt nicht. Sie hält ihn offen genug, damit das bislang Abwesende Bedeutung gewinnen kann – und präzise genug, damit daraus verantwortbares Handeln entsteht.