Was sollten Mediator:innen „sehen“ lernen?

Was sollten Mediator:innen „sehen“ lernen?

Über professionelle Aufmerksamkeit, Beobachtung und Urteilskraft in der Mediationsausbildung

Vier Menschen beobachten dieselbe Gesprächssequenz in einer Übungsmediation.

Ein Mediand hat einige Zeit gesprochen. Sein Gegenüber antwortet knapp. Danach entsteht eine längere Stille.

In der anschließenden Reflexion sagt eine Teilnehmerin: „Für mich zieht er sich zurück.“

Ein anderer Teilnehmer hat etwas anderes beobachtet: „Ich hatte eher den Eindruck, dass er zum ersten Mal wirklich nachdenkt.“

Eine dritte Stimme: „Ich hätte an dieser Stelle nachgefragt.“

Und jemand anderes meint: „Gerade da hätte ich nichts gesagt.“

Alle haben dieselbe Sequenz erlebt. Und offenbar haben sie nicht dasselbe „gesehen“.

Was bedeutet das für die Ausbildung von Mediator:innen?

Die naheliegende Antwort wäre: Sie müssen lernen, genauer zu beobachten. Doch auch das greift zu kurz. Denn woran wäre eine genauere Beobachtung zu erkennen? Daran, dass eine der vier Beschreibungen die richtige ist?

Professionelle mediatorische Wahrnehmung dürfte anspruchsvoller sein.

Sie verlangt nicht nur, etwas wahrzunehmen. Sie verlangt auch, unterscheiden zu können, wie wir zu dem gelangen, was wir wahrzunehmen meinen.

Damit beginnt eine Professionalisierungsfrage, die zeitlich noch vor der Frage nach der richtigen Intervention liegt:

Was müssen Mediator:innen eigentlich „sehen“ lernen, bevor sie entscheiden können, was sie tun – oder gerade nicht tun?

Fachliche Qualifikation verändert den Blick

Das österreichische Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) setzt für eingetragene Mediator:innen eine fachliche Qualifikation voraus. § 10 nennt Kenntnisse und Fertigkeiten der Mediation sowie die Vertrautheit mit ihren rechtlichen und psychosozialen Grundlagen.

Bemerkenswert ist dabei, dass das österreichische ZivMediatG berufliche Vorerfahrungen ausdrücklich berücksichtigt. Kenntnisse und Fertigkeiten etwa von Rechtsanwält:innen, Psycholog:innen, Wirtschaftstreuhänder:innen, Sozialarbeiter:innen oder Unternehmensberater:innen können für die Ausübung der Mediation relevant sein.

Menschen beginnen eine Mediationsausbildung also nicht ohne professionelle Wahrnehmungserfahrungen.

Eine Juristin hat gelernt, bestimmte rechtliche Strukturen und Risiken zu erkennen. Ein Unternehmensberater wird andere organisationale Zusammenhänge wahrnehmen. Eine Psychologin bringt wiederum andere Beobachtungsmöglichkeiten mit.

Fachwissen erweitert Wahrnehmung. Es lässt uns Unterschiede erkennen, die ohne dieses Wissen unsichtbar bleiben könnten.

In meinem Beitrag Fachwissen in der Mediation habe ich mich mit der daraus entstehenden Rollenfrage beschäftigt: Wie kann vorhandene Expertise verfügbar bleiben, ohne den von den Parteien selbst verantworteten Lösungsraum fachlich zu besetzen?

Davor liegt jedoch eine weitere Frage:

Wie entsteht überhaupt das professionelle Bild einer Konfliktsituation, auf dessen Grundlage Mediator:innen entscheiden, was im nächsten Moment geschehen soll?

Ein Konflikt ist auch eine Konstellation

Ein Konflikt in einer Unternehmerfamilie kann zunächst wie ein kaum unterscheidbares Ganzes erscheinen.

„Bei uns geht es um die Nachfolge.“

Schon eine genauere Betrachtung kann zeigen, dass sich darin sehr unterschiedliche Fragen miteinander verschränkt haben:

  • Wer soll künftig das Unternehmen führen?
  • Wie soll Eigentum verteilt werden?
  • Welche Rolle haben Familienmitglieder, die nicht im Unternehmen arbeiten?
  • Was bedeutet ein Rückzug aus der Geschäftsführung für gesellschaftsrechtlichen Einfluss?
  • Welche wirtschaftlichen Risiken sollen von wem getragen werden?
  • Welche früheren Entscheidungen begrenzen heutige Möglichkeiten?
  • Welche unterschiedlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit, Leistung oder Verantwortung wirken auf dieselbe Entscheidung ein?

Es geht dabei nicht darum, möglichst viele Aspekte zu sammeln. Professionelle Aufmerksamkeit versucht vielmehr, Unterschiede und Zusammenhänge erkennbar zu machen, die für das weitere Verständnis des Konflikts bedeutsam sind.

Hartmut Rosa verwendet im Zusammenhang mit unterschiedlichen Erkenntnisweisen den Begriff einer konstellativen Intelligenz. Sie richtet einen vergleichsweise engen Aufmerksamkeitsfokus auf Bestimmbarkeit, Genauigkeit, Regeln und identifizierbare Zusammenhänge.

Für Mediation ist diese Form der Aufmerksamkeit unverzichtbar.

Ein komplexes Konfliktgeschehen muss unterscheidbar werden, ohne dass seine Komplexität einfach wegdefiniert wird.

Aber damit ist die Situation noch nicht verstanden.

Und ein Konflikt ereignet sich als Situation

Nehmen wir einen Satz aus einer Nachfolgemediation:

„Ich werde meine Anteile jedenfalls nicht übertragen.“

Konstellativ lässt sich einiges daran untersuchen. Welche Eigentumsverhältnisse bestehen? Welche Entscheidungen hängen von einer Übertragung ab? Welche gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten bestehen? Wie sind Eigentum und operative Führung miteinander verbunden?

Situativ stellen sich andere Fragen:

  • Warum fällt dieser Satz jetzt?
  • Worauf antwortet er?
  • Welche Bedeutung hat das Wort „jedenfalls“?
  • War die Position zuvor offener?
  • Wie reagiert das Gegenüber?
  • Was bedeutet die Stille, die anschließend entsteht?
  • Ist hier etwas endgültig geschlossen worden – oder wird gerade erstmals deutlich, worum es einem Beteiligten tatsächlich geht?

Auch diese Fragen suchen nicht nach der verborgenen „wahren“ Bedeutung des Satzes.

Sie öffnen den Blick dafür, dass eine Äußerung ihre Bedeutung nicht unabhängig von der Situation besitzt, in der sie geschieht.

Rosa stellt der konstellativen eine situative Intelligenz gegenüber. Deren Aufmerksamkeit richtet sich stärker auf situative und kontextuelle Angemessenheit, Nuancen, Zusammenhänge und mögliche Nebenfolgen.

Für die Mediation ist dabei eine Abgrenzung wichtig:

Konstellativ und situativ sind keine neuen Bezeichnungen für Sache und Beziehung. Ebenso wenig geht es um Fakten auf der einen und Gefühle auf der anderen Seite.

Ein und dasselbe Geschehen kann konstellativ und situativ beobachtet werden.

Die Unterschiede liegen weniger im Gegenstand als in der Weise, in der wir versuchen, ihn zu verstehen.

Der Blick muss wechseln können

Noch problematischer wäre es, daraus zwei aufeinanderfolgende Phasen zu machen:

Zuerst analysieren wir die Konstellation. Danach betrachten wir die Situation.

Mediationsprozesse funktionieren nicht so.

Beide Aufmerksamkeitsweisen können sich fortlaufend gegenseitig verändern.

Eine Tochter sagt in einer Nachfolgemediation plötzlich:

„Es geht mir gar nicht darum, Geschäftsführerin zu werden.“

Situativ kann dieser Satz ein bedeutsames Ereignis sein.

Er kann zugleich dazu führen, dass die bisherige Rekonstruktion der Konfliktkonstellation fragwürdig wird.

Ging es tatsächlich um die Besetzung der Geschäftsführung? Oder wurden operative Führung, Eigentum, Anerkennung und familiäre Zugehörigkeit miteinander vermengt?

Eine situative Beobachtung verändert damit die Wahrnehmung der Konstellation.

Umgekehrt kann eine konstellative Unterscheidung die Situation verändern. Eine Mediator:in könnte beispielsweise fragen:

„Was verändert sich für Ihre Überlegungen, wenn wir Eigentum und operative Führung zunächst voneinander unterscheiden?“

Eine analytische Unterscheidung kann etwas sichtbar oder besprechbar machen, das zuvor im verdichteten Konflikt nicht unterscheidbar war.

Professionelle Aufmerksamkeit bewegt sich deshalb nicht linear, sondern rekursiv:

Konstellation – Situation – Intervention – veränderte Situation – erneute Beobachtung.

Die professionelle Leistung liegt zunehmend darin, den eigenen Aufmerksamkeitsfokus wechseln zu können.

Beobachten, wie wir selbst beobachten

Damit gelangen wir zu einer weiteren professionellen Anforderung.

Eine Teilnehmerin sagt nach einer Übungsmediation:

„Er hat an dieser Stelle blockiert.“

Zunächst beschreibt sie, was sie am Medianden wahrgenommen hat. Die Frage „Woran haben Sie das beobachtet?“ kann diese Beobachtung präzisieren. Vielleicht nennt sie sein Schweigen, den abgewandten Blick oder eine knappe Antwort. Noch immer richtet sich die Aufmerksamkeit aber auf den Medianden und auf das, was an ihm beobachtet wurde.

Eine andere Bewegung beginnt erst mit der Frage:

Wie komme ich selbst dazu, dieses Geschehen als „Blockieren“ zu beobachten?

Nun verschiebt sich der Fokus. Nicht mehr primär der Mediand steht im Mittelpunkt, sondern die eigene Beobachtung.

Welche Unterscheidung verwende ich, wenn ich sein Verhalten als „Blockieren“ bezeichne? Welche Erfahrungen, Erwartungen oder professionellen Vorprägungen lassen mir gerade diese Beschreibung plausibel erscheinen? Was wird durch diese Unterscheidung für mich sichtbar – und was gerät dadurch möglicherweise aus meinem Blick?

Hier wird die eigene Beobachtungsoperation selbst zum Gegenstand der Beobachtung.

Beobachtung zweiter Ordnung bedeutet in diesem Zusammenhang deshalb nicht einfach, genauer auf den ursprünglichen Gegenstand zu schauen oder zusätzliche Perspektiven auf ihn einzunehmen. Sie richtet sich darauf, wie ich selbst beobachte, welche Unterscheidungen ich dabei verwende und welche Wirklichkeit ich dadurch für mich hervorbringe.

Für Mediator:innen ist diese Fähigkeit von besonderer Bedeutung. Sie verfügen über Erfahrungen, professionelles Wissen, Erwartungen und bevorzugte Deutungsmuster. All das erweitert ihre Wahrnehmungsmöglichkeiten – und begrenzt sie zugleich.

Professionalisierung kann deshalb nicht darin bestehen, einen vermeintlich objektiven Blick auf den Konflikt zu erwerben. Sie verlangt vielmehr die Fähigkeit, die eigene Wahrnehmung als beobachtergebunden zu erkennen und den eigenen Beobachtungsmodus selbst der Reflexion zugänglich zu machen.

Aus „Er blockiert“ kann dann werden:

„Ich beobachte sein Verhalten gerade als Blockieren.“

Und noch einen Schritt weiter:

„Was an meiner Art zu beobachten führt dazu, dass mir gerade diese Beschreibung naheliegt?“

Diese Verschiebung schwächt professionelle Wahrnehmung nicht. Sie macht sie reflexiver, begründbarer und korrigierbarer.

Gerade darin liegt eine zentrale Lernbewegung in der Mediationsausbildung: nicht nur beobachten zu lernen, sondern auch das eigene Beobachten beobachten zu können.

Deuten müssen – ohne Deutungshoheit

Das führt zu einer heiklen Konsequenz.

Mediator:innen können nicht professionell arbeiten, ohne zu deuten. Wer entscheidet, jetzt nachzufragen, eine Äußerung zusammenzufassen, eine Pause vorzuschlagen, eine Unterscheidung anzubieten oder eine Stille gerade nicht zu unterbrechen, hat das Geschehen bereits auf bestimmte Weise verstanden.

Professionelle Zurückhaltung kann deshalb nicht bedeuten, auf Deutung zu verzichten. Sie bedeutet vielmehr, den Status der eigenen Deutung zu kennen.

Eine Arbeitshypothese bleibt eine vorläufige Deutung aus der Perspektive der beobachtenden Person. Sie ist nicht mit dem Konfliktgeschehen selbst gleichzusetzen. Auch eine situativ plausible Interpretation sollte deshalb offen und überprüfbar bleiben, ohne den Deutungsraum der Beteiligten zu verengen.

Daraus lässt sich eine anspruchsvolle Rollenbeschreibung ableiten:

Wahrnehmen ohne Vereinnahmung.
Deuten ohne Deutungshoheit.
Prozess gestalten ohne Lösungshoheit.

Gerade der letzte Satzteil ist nicht nur eine professionstheoretische Forderung. Das österreichische Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) bestimmt Mediation als Tätigkeit, bei der die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel gefördert wird, eine von ihnen selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen. Zugleich zieht es klare Rollengrenzen: Mediator:innen dürfen in dem Konflikt, auf den sich die Mediation bezieht, nicht vertreten, beraten oder entscheiden.

Das österreichische Recht beschreibt damit keine passive Rolle. Mediator:innen fördern die Kommunikation systematisch und tragen Verantwortung für die fachgerechte Durchführung des Verfahrens. Zugleich bleibt die inhaltliche Lösung in der Verantwortung der Parteien.

Gerade in dieser Spannung liegt ein wesentlicher Kern mediatorischer Professionalität: die eigene Wahrnehmung und fachliche Kompetenz wirksam werden zu lassen, ohne die eigene Deutung zum Maßstab zu machen; Orientierung zu ermöglichen, ohne Bedeutungen festzuschreiben; den Prozess professionell zu gestalten und dabei die Selbstverantwortung der Parteien für die Lösung ihres Konfliktes zu wahren.

Professionelle Reflexivität darf nicht zur Passivität führen

Darin liegt eine weitere Herausforderung der Mediationsausbildung.

Wer erkennt, dass jede eigene Beobachtung beobachtergebunden und jede Deutung vorläufig ist, könnte daraus die falsche Konsequenz ziehen:

Dann weiß ich letztlich nichts – also halte ich mich zurück.

Das wäre keine professionelle Reflexivität.

Mediator:innen tragen Verantwortung für den Prozess. Sie müssen fortlaufend Entscheidungen treffen:

  • Soll ich vertiefen?
  • Soll ich fokussieren?
  • Soll ich das Gespräch verlangsamen?
  • Soll ich eine Unterscheidung anbieten?
  • Soll ich eine Äußerung aufgreifen?
  • Soll ich vorerst nicht aktiv eingreifen?

Professionelle Urteilskraft zeigt sich deshalb in einer eigentümlichen Spannung:

Mediator:innen müssen handeln können, obwohl sie wissen, dass ihre Wahrnehmung der Situation vorläufig bleibt.

Das unterscheidet reflektierte Professionalität von Beliebigkeit ebenso wie von vermeintlicher Gewissheit.

Was muss Mediationsausbildung dann vermitteln?

Methoden bleiben notwendig.

Mediatorische Gesprächsführung, methodische Interventionen und die strukturierte Begleitung eines Mediationsprozesses müssen gelernt und geübt werden.

Doch die sichere Anwendung professioneller Methoden beantwortet noch nicht die entscheidende Frage:

Wann ist welche Form mediatorischen Handelns in einer konkreten Situation angemessen?

Zwei angehende Mediator:innen können dieselbe Fragetechnik anwenden. Professionelle Unterschiede zeigen sich darin, ob sie erkennen, wann eine Frage einen Prozess öffnet – und wann dieselbe Frage etwas unterbricht, das gerade erst entstehen konnte.

Mediationsausbildung muss deshalb auch professionelle Aufmerksamkeit kultivieren.

Sie muss ermöglichen, fokussieren zu lernen: einen Unterschied genau zu verfolgen, ohne sofort alles gleichzeitig erklären zu wollen.

Sie muss ermöglichen, den Blick zu weiten: wahrzunehmen, was außerhalb des gewählten Fokus geschieht.

Und sie muss den Wechsel trainieren: zu erkennen, wann der bisherige Aufmerksamkeitsmodus für die Situation nicht mehr trägt.

Vor allem aber muss sie Räume schaffen, in denen das eigene Beobachten beobachtbar werden kann.

Nicht nur:

Was hätten Sie an dieser Stelle gefragt?

Sondern zunächst:

Was haben Sie an dieser Stelle beobachtet?

Und danach:

Woran haben Sie das beobachtet?

Erst dann wird die Frage nach der Intervention professionell wirklich interessant.

Ausbildung als Ort veränderter Beobachtung

Damit verändert sich auch der Blick auf Professionalisierung.

Lernerfolg in der Mediationsausbildung lässt sich nicht nur daran erkennen, dass Teilnehmende viele Methoden kennen oder rechtliche und psychosoziale Grundlagen sicherer anwenden können.

Professionalisierung kann sich darin zeigen, dass Menschen ihre Wahrnehmung durch präzisere, erweiterte und reflexiv überprüfte Unterscheidungen schärfen.

Eine zunächst eindeutige Beschreibung wird zur Hypothese.

Aus „Er blockiert“ wird:

„Ich habe sein Schweigen als Blockieren interpretiert.“

Aus „Sie will das Unternehmen nicht übernehmen“ wird:

„Ich habe ihre Äußerung bisher als Ablehnung der Nachfolge verstanden. Im weiteren Gespräch bin ich mir nicht mehr sicher, ob es tatsächlich darum geht.“

Das ist keine Schwächung professioneller Sicherheit.

Es ist ein Zuwachs an Beobachtungsfähigkeit.

Gerade Lehrveranstaltungen, Übungsmediationen, Intervisionen und die gemeinsame Analyse von Gesprächssequenzen können dafür besondere Lernräume sein. Sie ermöglichen, unterschiedliche Beobachtungen desselben Geschehens nebeneinanderzustellen und die verwendeten Unterscheidungen selbst zum Gegenstand professioneller Reflexion zu machen.

Eine Bewegung durch unterschiedliche Beobachtungspositionen

Auch das Ad_Monter Meta Modell lässt sich unter dieser Perspektive neu befragen.

Die Admonter Raute unterscheidet vier Operationslogiken: c-it¹ – Verstehen des Gegenstands, c-me – Selbstklärung, c-us – Begegnung und c-it² – Gestaltung.

Diese Felder sollten dabei nicht einfach unterschiedlichen Aufmerksamkeitsformen zugeordnet werden. c-it¹ lässt sich nicht auf das „Konstellative“ reduzieren, ebenso wenig c-me und c-us auf das „Situative“.

Interessanter ist die Bewegung zwischen den Feldern – und mit ihr die Veränderung der jeweiligen Beobachtungsposition.

In c-it¹ – Verstehen des Gegenstands richtet sich die Aufmerksamkeit zunächst auf den Konfliktgegenstand und auf jene Unterschiede, die für sein Verständnis bedeutsam werden. Was ist strittig? Welche Aspekte sind miteinander verschränkt? Welche Unterscheidungen helfen, ein zunächst verdichtetes Konfliktgeschehen genauer erfassbar zu machen?

Die Bewegung zu c-me – Selbstklärung verändert die Beobachtungsposition in zweifacher Hinsicht. Mediator:innen bleiben gefordert, die Bedingungen ihrer eigenen Wahrnehmung reflexiv im Blick zu behalten: Welche Erwartungen, Bewertungen, Erfahrungen oder professionellen Prägungen strukturieren mein Beobachten? Zugleich richtet sich die Prozessarbeit darauf, auch die Mediand:innen zur Selbstbeobachtung anzuregen: Wie nehmen sie ihre Situation wahr? Welche Bedeutungen, Erwartungen und Bewertungen prägen ihre Sicht? Was wird sichtbar, wenn die eigene Wahrnehmungsweise selbst zum Gegenstand der Reflexion wird?

In c-us – Begegnung weitet sich diese Bewegung erneut. Hier begegnen sich nicht nur Personen, sondern auch unterschiedliche Beobachtungen derselben Konfliktsituation. Diese unterschiedlichen Beobachtungen können wechselseitig sichtbar und besprechbar werden. Entscheidend ist dabei nicht, eine gemeinsame „richtige“ Sicht herzustellen, sondern Unterschiede in Wahrnehmung und Deutung so miteinander in Beziehung zu bringen, dass Verständigung möglich wird und sich die jeweiligen Beobachtungen im Dialog verändern können.

In c-it² – Gestaltung stellt sich die Gestaltungsfrage unter veränderten Bedingungen. Was wird möglich, wenn nicht nur der Konfliktgegenstand differenzierter verstanden wurde, sondern auch die eigenen und wechselseitigen Beobachtungsweisen stärker sichtbar geworden sind? Gestaltung knüpft dann nicht bloß an Positionen oder Optionen an, sondern an ein verändertes Verständnis dessen, was für die Beteiligten überhaupt gestaltbar geworden ist.

Konstellative und situative Aufmerksamkeit bleiben in dieser Bewegung durchgehend erforderlich. Sie wechseln nicht einfach feldweise, sondern überlagern, ergänzen und korrigieren einander im Verlauf des Prozesses.

Für die Mediationsausbildung folgt daraus eine anspruchsvolle Aufgabe: Teilnehmende sollen nicht nur lernen, unterschiedliche Beobachtungspositionen einzunehmen, sondern auch wahrzunehmen, wann ein Wechsel des Aufmerksamkeitsmodus für den weiteren Prozess hilfreich wird. Professionalisierung zeigt sich dann darin, den eigenen Blick weder zu verabsolutieren noch beliebig werden zu lassen, sondern ihn situationsangemessen zu fokussieren, zu weiten und reflexiv zu überprüfen.

„Sehen“ lernen

Professionalisierung in der Mediation beginnt an einer unscheinbaren Stelle.

Nicht bei der Frage:

Welche Methode wende ich jetzt an?

Sondern eine Bewegung früher:

Was beobachte ich gerade?

Und noch einmal eine Bewegung zurück:

Wie komme ich dazu, es so zu beobachten?

Mediator:innen müssen nicht lernen, Konflikte verbindlich zu deuten.

Sie müssen lernen, genau zu beobachten, wie sie selbst und andere eine Konfliktsituation beobachten, welche Unterschiede dadurch sichtbar werden und welche außerhalb des jeweiligen Blicks bleiben – und daraus Interventionen zu entwickeln, die weitere Beobachtungen ermöglichen, ohne deren Ergebnis vorwegzunehmen.

Professionalisierung zeigt sich dort, wo aus dem „Sehen“ ein Beobachten des eigenen Beobachtens wird. Mediationsausbildung hat deshalb nicht nur Methoden zu vermitteln, sondern Gelegenheiten zu schaffen, in denen diese Form professioneller Aufmerksamkeit eingeübt, irritiert und weiterentwickelt werden kann.